Windpark Reetz/Reppinichen

Eine Chance für unsere Gemeinde

Über das Projekt

Zukunft gestalten,
statt Stillstand verwalten!

Das Landgut Reppinichen plant im Hohen Fläming den Windpark Reetz/Reppinichen, um sauberen Strom für viele Haushalte zu erzeugen und so einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Das Projekt verbindet erneuerbare Energie mit regionaler Entwicklung, stärkt die Wirtschaft vor Ort und schafft neue Perspektiven für die Landwirtschaft. Bei der Planung wird großer Wert auf Natur- und Artenschutz gelegt, sodass Energiegewinnung und Landschaft im Einklang stehen.

Mit dem Windpark setzen wir ein Zeichen für eine zukunftsfähige und umweltverträgliche Energieversorgung in der Hohen Fläming.

Aktuelle Situation in der Gemeinde &

Leere Kassen

Strukturschwächen

in der Landwirtschaft

Gehäuft auftretende Dürreperioden

Wegbrechende Märkte & Unsicherheiten

Wie steuern wir dagegen?

  • Nahrungsmittelproduktion bleibt ein wichtiges Standbein, kann jedoch nicht mehr sichergestellt werden, wenn nicht neue Standbeine hinzukämen
  • Mit der Windenergie kann sich der Betrieb zukunftsfähig entwickeln und die Gemeinde in hohem Maße profitieren
  • Die Gemeinde kann investieren und jeder Einzelne Vorteile genießen

Lasst uns unsere Chance mutig nutzen!

Alle Details im Überblick

Die Anlagen

cf

Vestas V172

Vestas V150

Für Windenergievorhaben in Deutschland sind umfangreiche naturschutzfachliche Untersuchungen zwingend erforderlich, um eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu erhalten. Diese Untersuchungen dienen dazu, Auswirkungen auf Natur, Landschaft und geschützte Arten zu bewerten.

Diese Untersuchungen wurden bereits veranlasst:

Avifaunistisches Gutachten (Vögel)

Erfassung von windkraftsensiblen Brut- und Rastvögeln (z.B. Rotmilan, Seeadler, Schwarzstorch) in der Umgebung. Dazu gehören Raumnutzungsanalysen und die Ermittlung von Horststandorten und Flugkorridoren. Das Layout des geplanten Windparks wurde an gefundene Horststandorte angepasst. Zusätzlich kommt zur Vermeidung von Vogelkollisionen das kamerabasierte Identi­Flight System zum Einsatz.

Biotopkartierung

Sie dient als Grundlage für Naturschutzplanung, Eingriffsregelungen und die Sicherung der Biodiversität.

Amphibien, Reptilien und Fledermäuse

Ziel ist es, Kollisionen (insbesondere bei Fledermäusen) und Lebensraumverluste oder -beeinträchtigungen (Reptilien/Amphibien) zu vermeiden.

Jedes Bauwerk – ob Wohngebäude oder Industrieanlage – stellt einen Eingriff in die Landschaft dar und wirkt sich auf die unmittelbaren Nachbarn aus. Das gilt auch für Windenergieanlagen. Deshalb spielt der Schutz von Mensch und Natur eine Schlüsselrolle bei der Planung, beim Bau und beim Betrieb des Windparks.
Für die Planung haben wir umfangreiche Gutachten erstellt und Abstände zur Wohnbebauung von mind. 1100 m eingehalten.
Zusätzlich werden Gutachten zum Thema Schatten, Schall, Eiswurf und Denkmalschutz erstellt.

Natur bewahren und Lebensqualität sichern

Zahlreiche Fachgutachten stellen sicher, dass Mensch, Fauna und Flora geschützt werden. Denn Windenergieanlagen dürfen nur dort entstehen, wo Arten- und Naturschutz dies zulassen. Das bedeutet auch, dass gegebenenfalls weniger Windenergieanlagen gebaut werden als geplant.

Blinkende Lichter

Flugkennzeichnung in den Nachtstunden: Neue gesetzliche Bestimmungen und innovative Technologien beenden jetzt die dauerhafte Beleuchtung der Windkraftanlagen in Deutschland. Seit Beginn 2025 müssen alle Windräder, die höher als 100 Meter sind, mit einer sogenannten bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) ausgerüstet sein. Dadurch bleiben die Lichter der Windräder die meiste Zeit ausgeschaltet und sind nur wahrnehmbar, wenn sich ein Flugzeug nähert.

Ökobilanz

Das Umweltbundesamt hat im Jahr 2021 die Ökobilanz von Windkraftanlagen untersucht. Je nach Standort ergab sich für den kompletten Lebenszyklus einer Windkraftanlage inklusive Recycling ein Treibhausgasausstoß von durchschnittlich 10,6 Gramm Kohlendioxid pro Kilowattstunde Strom (g CO2e/kWh). Damit ist die Ökobilanz von Windkraftanlagen erheblich besser als die anderer Energieerzeugungsanlagen: Bei Atomkraft fallen 67,8 g CO2e/kWh an, bei Erdgas 433 g CO2e/kWh und bei Braunkohle 1.054 g CO2e/kWh.

Abrieb

Die Rotorblätter der WEA werden stark belastet und durch Partikel in der Luft kommt es an ihrer Oberfläche zu Abrieb. Bei der Erosion von Rotorblättern sind vor allem die Beschichtungsmaterialien (Epoxidharze) betroffen, die die Oberfläche schützen und glatt machen. Die techn. Universität Dänemark hat festgestellt, dass bei Windenergieanlagen ca. 8-50 g Abrieb je Rotorblatt pro Jahr entsteht. Das sind pro WEA 24-150 g Abrieb im Jahr. Zum Vergleich: Schuhsohlen haben einen Abrieb von 100 g / Jahr pro Kopf.

Lärm

Windkraftanlagen erzeugen Geräusche, die als störend empfunden werden können. Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) legt Immissionsrichtwerte fest, die eingehalten werden müssen, um Störungen zu vermeiden. Solange diese Werte nicht überschritten werden, sind WEA i.d.R. nicht wahrnehmbar.
Unser Windpark hält Abstände von 1100 m zur nächstgelegenen Wohnbebauung ein. Im Vergleich: In Niedersachsen sind Abstände von 2 H vorgeschrieben. In diesem Falle wären dort 2 x Höhe = 522 m Abstand zulässig.

Infraschall

Im Hinblick auf akustische Effekte kann für die Infraschallbelastung durch WEA nach heutigem Stand der Forschung davon ausgegangen werden, dass diese im Vergleich mit anderen (natürlichen und anthropogenen) Quellen sehr gering ist, so dass es hierbei nicht zu negativen Auswirkungen auf die Gesundheit kommt. Infraschall wird bspw. auch durch die Bewegung des Meeres erzeugt, ist aber für das menschliche Gehör nicht wahrnehmbar. Es gibt keine wissenschaftlichen Nachweise für schädliche Auswirkungen von Infraschall durch Meeresrauschen oder Windenergievorhaben.

Schatten

Im Rahmen des Genehmigungsantrages ist gutachterlich nachzuweisen, dass zum Schutz der menschlichen Belange die Beschattungslänge von in der Nähe befindlichen Gebäuden 8 Std. / Jahr nicht überschreitet (das sind 0,09 % des Jahres).
Bei Überschreitung dieser Grenzwerte ist die Installation einer Abschaltautomatik vorgeschrieben.

Rückbau

Nach Stilllegung der WEA ist die Betreiberin verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten die WEA, das Zubehör und die Leitungen vollständig auf eigene Kosten zurückzubauen (Verpflichtungserklärung gem. §35 Abs. 5 S. 2 BauGB). Dafür hat sie eine ­Bankbürgschaft in ausreichender Höhe zu hinterlegen. Wir als Landgut fordern weitergehende Sicherheiten, weil der Grundstückseigentümer im Falle eines ausbleibenden Rückbaus in die Haftung gerät.

Übersicht aktueller Stand der Zahlungen pro Jahr bei 3.300 Volllaststunden.

cf

BbgEESG (Brandenburg - spezifische Abgabe)

§ 6 EEG
3300 Vollaststunden

Gewerbesteuer

Summe